Sicherheits- Umwelt- und

Brandschutzbestimmungen

Am Flubplatz Suhl gelten die allgemein gebotenen Verhaltensregeln zur Vermeidung von Unfällen, zum Brandschutz sowie Umweltschutz.

Daneben gelten besonderenVerhaltensregeln und Bestimmungen beim Umgang mit Kraftstoffen, Triebwerken und bei Arbeiten in Hallen und Werkstätten:

  • Feuergefährliche und ätzende Stoffe dürfen nur in abgetrennten gut belüfteten Räumen für Arbeiten verwendet werden.
  • In Luft/Fahrzeughallen und im Umkreis von motorgetriebenen Luftfahrzeugen, Tankeinrichtungen oder Kraftstoffbehältern darf nicht geraucht werden.
  • Triebwerke dürfen nicht in Hallen betrieben werden.
  • Vor dem Anlassen müssen die Laufräder gegen unbeabsichtigtes Anrollen ausreichend gesichert werden.
  • Während des Laufens muss der Führerstand besetzt sein.
  • Luft-/Fahrzeuge dürfen nicht in einem umschlossenen Raum betankt werden.
  • Tankanlage und Luftfahrzeug müssen beim Tanken elektrisch leitend verbunden sein.
  • Leere Kraftstoff- oder Ölbehälter dürfen nicht in Luft/Fahrzeughallen oder Werkstätten gelagert werden.
  • Verschüttetes Öl oder Kraftstoffreste sind sofort zu binden.
  • Feuergefährliche Abfälle sowie Reste von Ölen und Schmierstoffen dürfen nur in den vorgesehenen Behältern gelagert bzw. dorthin entsorgt werden.
  • Zur Lärmvermeidung sind Probeläufe auf dem Rollfeld südlich der Halle durchzuführen.
  • Im Lagerfeuer dürfen keine