Regelungen auf dem Flugplatz EDQS zum Fliegen ohne Flugleiter

Luftfahrzeugführer, die mit den Bestimmungen der entsprechenden Genehmigung vertraut sind, die dort genannten Voraussetzungen erfüllen und dies aktenkundig bestätigt haben, können am Flugplatz Suhl ohne Flugleiter starten und landen.

Notwendig ist, dass die Piloten:

  • für Starts- und Landungen jeweils die vorherige Erlaubnis des Platzhalters rechtzeitig einholen
    (FSCS-Handy: 0175 3500839, FSCS-Festnetz: 03681 461505)
  • sicherstellen, dass Informationen der Flugbewegungen zu Händen des Platzhalters abgegeben werden 
    (siehe Anlage, Hauptflugbuch fliegen ohne Flugleiter)
  • sicherstellen, dass sich sowohl während des Starts als auch während der Landung eine sachkundige Person, die im Notfall Rettungsmaßnahmen einleiten kann, am Flugplatz Suhl befindet
  • sicherstellen, dass sich die Flugbetriebsflächen in einem betriebssicheren Zustand befinden

 

Während des Flugbetriebes sind die Piloten insbesondere verpflichtet:

  • Standorte auf dem Vorfeld, Rollfeld, in der Platzrunde und im Anflug lückenlos ggf. mit Höhenangabe blind zu melden.
  • die Start-/Landereihenfolge auf dem Flugplatz EDQS mit den Piloten anderer Luftfahrzeuge abzustimmen.

Den Piloten muss klar sein, dass der Flugplatzhalter beim Flugbetrieb ohne Flugleiter seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachkommen kann und dass sie insoweit hierfür als Luftfahrzeugführer alleine das Risiko tragen. Sie leisten selbst dafür Gewähr, dass sich die Flugbetriebsflächen in einem betriebssicheren Zustand befinden.

Die Piloten entbinden den Platzhalter von dessen